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   LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15   

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https://dejure.org/2015,47802
LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15 (https://dejure.org/2015,47802)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14.07.2015 - L 9 AS 609/15 (https://dejure.org/2015,47802)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 14. Juli 2015 - L 9 AS 609/15 (https://dejure.org/2015,47802)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 15 Abs 1 S 1 SGB 2, § 15 Abs 1 S 2 SGB 2, § 15 Abs 1 S 6 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Anforderungen an den Inhalt einer Eingliederungsvereinbarung bzw eines Eingliederungsverwaltungsaktes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 15

  • rechtsportal.de

    SGB II § 15 Abs. 1
    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Statthaft ist insoweit die Fortsetzungsfeststellungsklage nach § 131 Abs. 1 Satz 3 SGG (BSG Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - Rdnr. 16).

    Wiederholungsgefahr ist anzunehmen, wenn die hinreichend bestimmte (konkrete) Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen eine gleichartige Entscheidung ergeht (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R - ; Keller in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 131 Rdnr. 10 bis 10 f. m.w.N.) Die Wiederholungsgefahr ist vorliegend nicht zu verneinen, denn der Verlauf des Verfahrens zeigt, dass der Beklagte wiederholt und nahtlos Eingliederungsverwaltungsakte mit gleichlautendem Inhalt erlassen hat; der derzeitige, wieder inhaltsgleiche Eingliederungsverwaltungsakt hat Gültigkeit bis 20.07.2015.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Der Klageantrag des Klägers ist daher - auch unter dem Gesichtspunkt des Meistbegünstigungsgrundsatzes (s. hierzu z.B. Bundessozialgericht , Urteile vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R - und vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - m.w.N., ) - dahingehend zu deuten, dass er - nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes - nunmehr die Feststellung dessen Rechtswidrigkeit begehrt.
  • BSG, 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R

    Arbeitslosengeld II - Sonderbedarf - mehrtägige Klassenfahrt - Antragserfordernis

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Der Klageantrag des Klägers ist daher - auch unter dem Gesichtspunkt des Meistbegünstigungsgrundsatzes (s. hierzu z.B. Bundessozialgericht , Urteile vom 23.03.2010 - B 14 AS 6/09 R - und vom 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R - m.w.N., ) - dahingehend zu deuten, dass er - nach Erledigung des angefochtenen Verwaltungsaktes - nunmehr die Feststellung dessen Rechtswidrigkeit begehrt.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.04.2012 - L 15 AS 77/12

    Voraussetzungen für eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Stellt sich aber wie ausgeführt eine Eingliederungsvereinbarung bzw. ein sie ersetzender Verwaltungsakt als das Instrument einer auf den Einzelfall angepassten Eingliederungsstrategie mit einer Vielzahl aufeinander abgestimmter Maßnahmen dar, ist die für die Teilbarkeit eines derartigen Verwaltungsakts erforderliche Annahme, dass dieser von der Behörde auch ohne die als rechtswidrig erkannten Regelungen erlassen worden wäre, grundsätzlich nicht gerechtfertigt (ebenso LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04.04.2012 - L 15 AS 77/12 B ER - ).
  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.04.2015 - L 3 AS 99/15

    Kinder- und Seniorenbetreuung nicht ohne Qualifikation

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Eine sorgfältige Standortbestimmung bei der erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person, die die Stärken und den Unterstützungsbedarf identifiziert und daraus folgende Handlungsbedarfe aufzeigt, ist nach den fachlichen Hinweisen zwingende Grundlage für eine erfolgreiche Eingliederungsstrategie (vgl. LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28.04.2015 - L 3 AS 99/15 B ER - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 1 KR 18/10

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Im Übrigen ist zwar vollständige Akteneinsicht zu ermöglichen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.07.2008 - L 12 AL 4535/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2012 - L 1 KR 18/10 - ), doch umfasst die Pflicht zur Vorlage von Akten gem. § 119 SGG nur die Akten, Dokumente und Urkunden, die sich auf die Streitsache beziehen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 119 Rdnr. 6).
  • LSG Sachsen, 27.02.2014 - L 3 AS 639/10
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Von ihm wird lediglich und in Übereinstimmung mit den allgemeinen Vorschriften verlangt, Änderungen mitzuteilen, AU-Bescheinigungen vorzulegen, Urlaub und andere Ortsabwesenheiten mitzuteilen usw. Zwar folgt aus dem Wort "insbesondere" in § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II, dass neben Bestimmungen zu Eigenbemühungen auch andere Regelungen grundsätzlich zulässig sind, doch muss zumindest im weiteren Sinne die Eingliederung in Arbeit betroffen sein (so auch Kador in Eicher, SGB II, 3. Aufl. 2013, § 15 Rdnr. 55; s. auch Sächsisches LSG, Urteil vom 27.02.2014 - L 3 AS 639/10 - , Rdnr. 61), woran es hier fehlt.
  • LSG Baden-Württemberg, 02.07.2008 - L 12 AL 4535/07
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 609/15
    Im Übrigen ist zwar vollständige Akteneinsicht zu ermöglichen (LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.07.2008 - L 12 AL 4535/07 - LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.05.2012 - L 1 KR 18/10 - ), doch umfasst die Pflicht zur Vorlage von Akten gem. § 119 SGG nur die Akten, Dokumente und Urkunden, die sich auf die Streitsache beziehen (Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 119 Rdnr. 6).
  • BSG, 23.06.2016 - B 14 AS 42/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Ersetzung der Eingliederungsvereinbarung

    Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25) .
  • LSG Baden-Württemberg, 08.11.2016 - L 9 AS 4164/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtswidrigkeit eines

    Davon ist jedoch nicht in den Fällen auszugehen, in denen sich die dem Leistungsberechtigten auferlegten Pflichten in solchen Vorgaben erschöpfen, die - wie bereits dargelegt - keinen weiteren Bezug zum Ziel der Eingliederung in Arbeit haben (vgl. Urteil des Senats vom 14.07.2015, L 9 AS 609/15 ).
  • LSG Baden-Württemberg, 27.01.2017 - L 9 AS 4708/16
    Zentrale Bestandteile einer Eingliederungsvereinbarung und damit auch eines Eingliederungsverwaltungsaktes sind die Festlegung der Leistungen, die der erwerbsfähige Leistungsberechtigte zur Eingliederung in Arbeit erhält und die Konkretisierung der aktiven Eingliederungsbemühungen durch Festlegung, welche Bemühungen er in welcher Häufigkeit mindestens unternehmen muss und in welcher Form er diese wie nachzuweisen hat (Urteil des erkennenden Senats vom 14.07.2015 - L 9 AS 609/15 -, juris; Berlit in LPK-SGB II, 5. Aufl. 2013, § 15 Rdnr. 22).

    Der erkennende Senat hat schon zu der bis 01.08.2016 geltenden Rechtslage entschieden (Beschluss vom 19.02.2015 - L 9 AS 5315/14 ER-B - Urteil vom 14.07.2015 - L 9 AS 609/15 -, juris), dass mit der Aufnahme einer solchen Regelung in die durch Verwaltungsakt ersetzte Eingliederungsvereinbarung auch keine in einem weiteren Sinn verstandene Eingliederung in Arbeit verbunden werden kann, zumal der Antragsgegner mit der Regelung solcher Verpflichtungen des Leistungsempfängers, die diesen grundsätzlich und unabhängig von der Frage der Wiedereingliederung treffen (Mitteilung geänderter Daten, Arbeitsaufnahme, Arbeitsunfähigkeit, etc.) Sanktionstatbestände im Sinne des § 31a SGB II schafft, die über die "Ahndungsmöglichkeiten" von Verstößen gegen Nebenpflichten aus dem Leistungsverhältnis hinausgehen.

  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 710/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines

    Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25).".
  • LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2020 - L 4 AS 713/15

    Anforderungen an die Rechtmäßigkeit einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines

    Damit erschöpften sich die streitbefangenen Entscheidungen von der Bezeichnung ohnehin bestehender gesetzlicher Ansprüche abgesehen in der Konkretisierung von Eigenbemühungen des Klägers, womit sie im Ergebnis auf eine Anknüpfungsgrundlage für mögliche Sanktionsentscheidungen reduziert worden sind; das entspricht der gesetzlichen Konzeption nicht (vgl ebenso etwa LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 22.1.2007 - L 13 AS 4160/06 ER-B - RdNr 6; LSG Niedersachsen-Bremen Beschluss vom 12.1.2012 - L 7 AS 242/10 B - RdNr 11; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 14.7.2015 - L 9 AS 609/15 - RdNr 25).".
  • LSG Sachsen-Anhalt, 11.11.2020 - L 2 AS 538/20
    Ein Eingliederungsverwaltungsakt, der sich in Vorgaben ohne konkreten Bezug zum Ziel der Eingliederung in Arbeit erschöpft, ist deshalb rechtswidrig (vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14. Juli 2015 - L 9 AS 609/15 -, juris Rn. 25).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.04.2016 - L 9 AS 3049/14
    Aus dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 2 SGB II ("insbesondere") ergibt sich, dass neben dem eigentlichen Zweck einer Eingliederungsvereinbarung bzw. eines Eingliederungsverwaltungsaktes, Bestimmungen zu Eigenbemühungen zur Eingliederung in Arbeit zu treffen, auch andere Regelungen grundsätzlich zulässig sind, sofern im weiteren Sinne die Eingliederung in Arbeit betroffen ist (erkennender Senat, Urteil vom 14.07.2015, L 9 AS 609/15 (juris)).
  • LSG Baden-Württemberg, 14.07.2015 - L 9 AS 2206/15
    Auch unter dem 14.01.2014 erging ein gleichlautender Eingliederungsverwaltungsakt (Widerspruchsbescheid am 26.02.2014, Klageabweisung durch Gerichtsbescheid des SG Konstanz vom 15.01.2014, S 5 AS 932/14, s. LSG Baden-Württemberg (LSG), Urteil vom 14.07.2015 - L 9 AS 609/15 -).
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